Nach DB-Richtlinie 813 ist beim Bau von Bahnsteigen am Gleisbogen das äußerst zulässige Maß der Überhöhung 100 mm. Die vorhandene Überhöhung Hegt am Limit
Wagen in Schrägstellung
Auftrittfläche im Einstiegraum schief
Ungünstig für Ein- und Aussteigvorgang (vor allem Behinderte, Ältere, Unfallquelle!)
Negativeffekt durch Bahnsteigneigung {Entwässerung} noch verstärkt
Bahnsteig auf bis zu 5 m hohem Damm
Treppenaufstieg über ca. 35 Stufen (Forderung der DB-Richtlinie 813 nach
barrierefreiem Fußweg zum Bahnsteig nicht erfüllt!)
Durch überhöhte Lage
x Massiver Eingriff in die Privatsphäre
x Augenhöhe Bahnpublikum auf Höhe Wohn- und Schlafzimmerfenster 1. Stock bzw. Dachgeschoß
x Anwohner den neugierigen Bücken von Publikum und Fahrgästen schutzlos ausgesetzt
x Unruhe aus Publikumsverkehr, Fahrgastwechsel etc. erhebliche
Störung für Nachbarschaft
x Ungehinderte Schallausbreitung aus dem Dröhnen von Kompressoren und Lüftern, dem Türenschlagen, den Lautsprecherdurchsagen, der Schallreflexion an der Verkleidung des Bahnsteiggeländers etc.
x Störender Lichteinfall aus der Bahnsteigbeleuchtung
200 m lange, bis zu 2,5 m hohe Stützmauer
Gleis überhöhungsfrei
Vertikalstellung der Wagen
Waagrechter Auftritt beim Betreten des Einstiegraums
Optimale Ein- und Aussteigverhäitnisse ohne Unfallgefahr
Bahnsteig auf niveaugleichem Terrain
Ebenerdiger Zugang (Forderung der DB-Richtlinie 813 nach barrierefreiem Fußweg zum Bahnsteig erfüllt!)
Harmonische Einbettung des Bahnsteigs in die flache Topographie ohne nennenswerte Störungen und Belästigungen für die Anwohner (freies Gelände auf der Westseite).